Pflegeberatung Wink

unabhängig , individuell , professionell


Plötzlicher Pflegefall - was nun ?

Ein Unfall oder eine unerwartete Krankheit kann das Leben schlagartig verändern und plötzlich ist man mit einer Pflegesituation konfrontiert. 

Meist bleibt kaum Zeit, um sich darauf vorzubereiten und die richtigen Entscheidungen zu treffen. 

Unsere Pflegeberatung ist für Sie da: Wir helfen Ihnen dabei, diese Herausforderung zu meistern und die nötige Unterstützung zu organisieren.


Wir beraten unabhängig - individuell, fachgerecht und kostenfrei.

Wir sprechen deutsch , türkisch und polnisch



Pflegebedürftigkeit nach SGB XI

Laut Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische Hilfen benötigen. 


 Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist in § 14 SGB XI festgelegt und seit 2017 wie folgt definiert 

  • Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. 

  • Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. 

  • Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.




 Pflegegrade 

  • Pflegegrad 1 :         Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 
  • Pflegegrad 2:          Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3:          Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4:          Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5:          Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an                                    die pflegerische Versorgung


Maßgebliche Bereiche zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit 


Die Bereiche, in denen auf Alltagskompetenz überprüft wird, lassen sich in sechs Modulen darstellen:


  • 1. Modul: Mobilität (10%)
    Körperliche Beweglichkeit allgemein, z.B., ob die Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen kann oder ob sie sich selbständig im Wohnbereich fortbewegen und Treppensteigen kann. Positionswechsel im Bett, stabile Sitzposition halten sowie Aufstehen und Umsetzen gehören auch zum Modul Mobilität.

  • 2. Modul: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% )
    Allgemein Verstehen und Reden, z.B., ob die Person sich zeitlich und räumlich orientieren kann, ob Sachverhalte verstanden werden und Personen aus dem näheren Umfeld erkannt werden, Risiken erkennen und sich an Gesprächen beteiligen, Entscheidungen im Alltagsleben treffen, elementare Bedürfnisse mitteilen sowie Aufforderungen verstehen.

  • 3. Modul: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% )
    Unter anderem nächtliche Unruhe oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, depressive Stimmung, aggressives Verhalten.

  • 4. Modul: Selbstversorgung (40 %)
    Körperpflege, Ernährung, Selbstständiger Toilettenbesuch, Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz 

  • 5. Modul: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
    Selbstständige Medikation, Blutzuckermessungen selbst durchzuführen und deuten, selbstständige Arztbesuche oder Besuche anderer therapeutische bzw. medizinischer Einrichtungen, Umgang mit Hilfsmittel 

  • 6. Modul: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)
    Selbstständige Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung von Veränderungen, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten ,


  • Die Module sieben (Außerhäusliche Aktivitäten) und acht (Haushaltsführung)  werden  nicht in die Einstufung der Pflegebedürftigkeit einbezogen  
  • Modul 7 und 8 ermöglichen der Pflegeberaterin eine Beratungsgrundlage zu Angeboten und Sozialleistungen des Betroffenen um einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen.



wie wird ein Pflegegrad beantragt?


  • Zunächst wird ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gesendet . 
  • Im nächsten Schritt erhält der Antragsteller ein Formular.
  •  Dieses Formular wird ausgefüllt an die Krankenkasse zurückgesendet.
  •  Daraufhin erfolgt ein zeitnaher Besuch des MDK für eine Begutachtung.
  •  Die Entscheidung über die Einstufung wird schriftlich mitgeteilt.



Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse

Pflegegrad

Pflegegeld
EURO

Sachleistung Ambulant
EURO

Entlastungsbetrag (ambulant) zweckgebunden EURO

Tages/ Nachtpflege

Leistungsbetrag (vollstationär)
Euro

 

 

 

 


 

1

0

0

125

 

125

2

332

761

125

689

770

3

573

1432

125

1298

1262

4

765

1778

125

1612

1775

5

947

2200

125

1995 

2005 


Pflegegrad 2 – 5    Leistungen bei Verhinderungspflege     1.612 Euro für bis zu 6 Wochen 

Kurzzeitpflege ( jährlich) PG 2-5                                            1774 EURO

 

Leistungen für Pflegehilfsmittel  Pflegegrad 1- 5                  40 Euro

Gemeinsame Jahresbetrag 2024 ( Bedürftige bis 25 Jahre bei PG 4-5 ) 3386 Euro