Pflegeberatung Wink

unabhängig , individuell , professionell



Ein Leistungspunkt unserer Beratungsangebote

Wir bieten Ihnen eine umfassende und unabhängige Pflegeberatung in Ihrem eigenen Zuhause an 

(gemäß § 37,3 SGB XI).


Diese Beratung ist eine Leistung Ihrer Pflegekasse und für Sie stets kostenfrei.





Die Pflegeberatung Wink ist eine, von den Landesverbänden der Pflegekassen in NRW, anerkannte Beratungsstelle gemäß § 37 Abs.7 Satz 3 SGB XI. 

Wenn Sie Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse beziehen, weil Sie von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden, sind Sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz gemäß § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuch) unter anderem von einer anerkannten Beratungsstelle durchführen zu lassen.

Definition:

  • Personen, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, einen Pflegeeinsatz in ihrem Zuhause in Anspruch zu nehmen.
  • Pflegebedürftige der Pflegegrade II und III sind verpflichtet, mindestens einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Für die Pflegegrade IV und V ist ein vierteljährlicher Beratungseinsatz erforderlich. Pflegebedürftige mit Pflegegrad I sind zwar nicht dazu verpflichtet, haben jedoch das Recht auf eine freiwillige und kostenfreie Beratung, um Unterstützung bei der Organisation der Pflege und Entlastung im Alltag zu erhalten.
  • Empfänger von Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst haben ebenfalls das Recht, halbjährlich einen Beratungsbesuch zu erhalten.


Sollten Pflegebedürftige den vorgeschriebenen Pflegeeinsatz nicht in Anspruch nehmen, ist die Pflegekasse berechtigt, das Pflegegeld angemessen zu reduzieren oder im Wiederholungsfall ganz zu entziehen.


Grundsätze:


  • Im Mittelpunkt der Beratung steht der Klient mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen, aber auch mit den ihm verbliebenen Ressourcen.

  • Die Situation des Klienten muss stets ganzheitlich wahrgenommen werden. So ist uns bewusst, dass die Wohnumgebung einen großen Einfluss auf das körperliche Wohlergehen des Klienten hat.

  • Die Beratung von Klienten und deren Angehörigen zählt zu den Kernkompetenzen jeder Pflegekraft. Es ist ein integraler Bestandteil pflegerischen Handelns.

Ziele: 

  • Die Qualität der häuslichen Pflege und Betreuung wird gesichert.

  • Die pflegenden Angehörigen werden praxisnah unterstützt. Sie erhalten alle Informationen und praktischen Anleitungen, die sie benötigen.

  • Eine Überforderung der pflegenden Angehörigen wird rechtzeitig erkannt und abgewendet.


Wir möchten Ihnen bei Ihrem Pflegeeinsatz beratend zur Seite stehen. Bei einem vertrauensvollen Gespräch werden wir gemeinsam mit Ihnen uns einen Eindruck über Ihre derzeitige Pflege- und Betreuung Situation verschaffen.